Antragsunterlagen

 
 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Projekte und Vorhaben, die der Entwicklung des ländlichen Raumes in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg dienlich sind, bei der RAG einzureichen. Die RAG bewertet die eingereichten Projekte hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit. Grundlage dafür bildet eine Bewertungstabelle, in der Punkte für die Erfüllung von bestimmten Kriterien vergeben werden. Die Kriterien spiegeln die Ziele der RAG wider, die in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet und festgelegt wurden. Nach der Bewertung der RAG hinsichtlich der Förderwürdigkeit eines Vorhabens entsteht eine Rang- und Reihenfolge aller, bis zu einem bestimmten Datum eingereichten Projekte. Diese Rang- und Reihenfolge ist wiederum Grundlage für die Bewilligungsbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Meiningen (TLLLR)) für die Auszahlung von Fördergeldern. Das TLLLR prüft zudem die Förderfähigkeit eines Vorhabens.

Die in der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) festgelegte Förderquote beträgt 60%. Das heißt, dass ein finanzieller Eigenanteil von 40% der Gesamtausgaben vom Antragsteller vorzuhalten ist. Für sogenannte Kleinprojekte (bis zu 5000,- Euro) beträgt die Förderquote 75%.

Grundlage für die Förderung von LEADER-Projekte bildet die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE / REVIT).

Angefügt finden Sie das aktuelle Antragsformular für LEADER-Projekte sowie eine Auflistung häufig gestellter Fragen rund um das Thema Antragstellung.

Das Antragsformular mit zusätzlichen Anlagen ist auch auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zu finden.