Hintergrund
Der Freistaat Thüringen ermöglicht den Regionalen LEADER-Aktionsgruppen (RAGn) seit 2023, ein so genanntes Regionalbudget zur Umsetzung von Kleinprojekten zu beantragen, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen RAG entsprechen. Im Fokus steht die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Weiterhin sollen Projekte unterstützt werden, welche die Lebensqualität erhöhen und die vorhandenen Naturräume sichern. Dabei sind bis auf umfangreiche Baumaßnahmen, welche explizit im Rahmen des Regionalbudgets ausgeschlossen werden, eine Vielzahl von Projektideen möglich. Die Gesamtkosten pro Projekt betragen maximal bis zu 20.000,- €. Die Förderquote beträgt 80%.Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG (Landkreise Hildburghausen und Sonneberg). Der Fokus liegt auf Vereinen, die sich für ihr gemeinwohlorientiertes Umfeld in der Dorfgemeinschaft engagieren.Die Projektanträge werden in einem transparenten Auswahlverfahren nach der LEADER-Methode bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträger:innen jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.
Das Projekt muss spätestens bis zum 15.10.2025 umgesetzt werden. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und dem/der Projektträger:in, voraussichtlich ab Mitte Mai 2025 begonnen werden. Das Förderprogramm Regionalbudget funktioniert nach dem Erstattungsprinzip. Im Fall einer Zusage der Förderung auf Grundlage des Vertrags zwischen RAG und Projektträger:in muss das gesamte Projekt vorfinanziert werden. Der Förderanteil wird nach Projektabschluss erstattet. Die Veröffentlichung des Projektaufrufs erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Freistaat Thüringen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Antrag stellen möchte?
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor der Antragstellung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.
Ihre Ansprechpartner beim LEADER-Regionalmanagement
Philipp Rothe und Claudia Göhring
Tel: 0361 / 4413-137 oder 0361 / 4413-216
Email: kontakt@rag-hildburghausen-sonneberg.de
Anschrift für Anträge:
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Geschäftsstelle
Friedrich-Rückert-Str. 14-18
98646 Hildburghausen
Welche Fristen muss ich einhalten?
Der Projektaufruf zum Regionalbudget läuft bis zum 15. März 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Antragsunterlagen im Original in der RAG-Geschäftsstelle eingereicht sein.
Was passiert nach meiner Antragsabgabe?
Die Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 durch den Gesamtvorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Die Höhe der Förderung ist abhängig von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projektes. Die Auswahlentscheidung erfolgt voraussichtlich im April 2025.
Wo finde ich die Antragsunterlagen und weitere Informationen?
Die Antragsunterlagen finden Sie an diesem Beitrag unten angefügt. Weitere Informationen finden auch hier: https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/regionalbudget
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