Förderrichtlinie 24-Stunden-Dorfläden

 
 

Die Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu sichern und die ländlich geprägten Räume Thüringens als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken. Die durch diese Richtlinie zu fördernden Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden stellen dabei einen Ansatz dar, um die wohnortnahe Nahversorgung zu sichern und somit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms 2025 zu entsprechen.

Das TLLLR ist Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden (Förderrichtlinie 24-h-Dorfläden). Die Richtlinie tritt am 27. April 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Einen Überblick über die Inhalte und Konditionen der Förderung liefert Ihnen das Infoblatt.

Anträge sind bis zum 31. Mai 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zweigstelle Stadtroda Am Burgblick 23 07646 Stadtroda in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen.

In der Richtlinie wird auf die Verwendung von Produkten mit dem Thüringer Qualitätszeichen (TQZ) verwiesen. Unterstützung bei der Suche nach Unternehmen mit TQZ-klassifizierten Produkten erhalten Sie beim Agrarmarketing Thüringen und beim Thüringer Regional Regal.

Weitere Informationen und Unterlagen hier.