Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat eine neue Förderrichtlinie geschaffen. Bis zum 31. August 2019 können kommunale, gemeinnützige und öffentliche Institutionen Anträge auf Förderung von Projekten zur Regionalentwicklung im Jahr 2019 stellen. Bis zum 30. September eines ejden Jahres können Anträge auf Projektförderung im Folgejahr gestellt werden.
Die Förderung umfasst drei Teilbereiche.
Ansprechpartnerin:
Frau Kathleen Friedrich, Referentin Projekte und Förderung der Regionalentwicklung (0361 574191324, Kathleen.Friedrich@tmil.thueringen.de)
Der Antrag ist beim
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Werner-Seelenbinder-Straße 8 99096 Erfurt
in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen.
Weitere Informationen, Antragsunterlagen und die Richtlinie erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.